Gebietsentwicklung Bösch – Informationen zum aktuellen Stand

Was ist das Ziel der Entwicklung im Bösch?
Das Arbeitsgebiet Bösch soll für Arbeitskräfte und Unternehmen attraktiver
werden. Der kantonale Richtplan, der für die Gemeinde Hünenberg behörden­verbindlich ist, sieht zudem eine Verdichtung vor mit dem Ziel, weitere Arbeits­plätze im Kanton Zug zu schaffen. Heute arbeiten im Bösch 3’300 Personen, künftig sollen es 6’000 sein. Die Umgestaltung und Verbesserung der Infrastruktur soll mehr Lebensqualität ins Bösch bringen. Nicht nur das Gebiet profitiert von der Entwicklung, sondern auch die Gemeinde. Hünenberg kann künftig im Wett­bewerb mit anderen Arbeitsgebieten im Kanton mithalten.

Was verändert sich im Bösch?
In den nächsten 10 bis 15 Jahren stehen folgende Veränderungen an:
– Die verkehrliche Erschliessung (Ringstrasse und Mittelachse) wird verbessert.
– Es entstehen zentrale Parkierungsmöglichkeiten.
– Die ÖV­-Haltestellen werden optimiert und sicherer.
– Die Signaletik zur Orientierung wird verbessert: Unternehmen werden einfacher gefunden.
– Es gibt Erholungs-­ und Freiräume.

Was passiert, wenn die Gemeinde nichts unternimmt?
Bereits heute, ohne zusätzliche Verdichtung, gilt das Bösch an vielen Orten aufgrund der fehlenden Trottoirs als zu wenig erschlossen. Lehnt die Gemeinde­versammlung den Strassenbaukredit im Dezember 2024 ab, können die erforder­lichen Erschliessungsmassnahmen nicht realisiert werden. Dies wird unweiger­lich zu einem Entwicklungsstillstand im Arbeitsgebiet Bösch führen.

Ortsplanungsrevision

 

Abgeschlossenes qualifiziertes städtebauliches Variantenstudium
Für das Arbeitsgebiet Bösch wurde von Februar bis September 2023 ein qualifiziertes städtebau­liches Variantenstudium durchgeführt. So hat ein Planungsteam in Begleitung eines fachlichen und politischen Gremiums verschiedene Optionen geprüft, wie das Bösch städtebaulich und verkehrstech­nisch weiterentwickelt werden kann. Das Arbeitsgebiet Bösch soll verdichtet und gleichzeitig grüner werden. Im Anschluss an das Variantenstudium wurden Lösungen zur Integration der Ergebnisse in die laufende Ortsplanungsrevision gesucht. Danach wurde der Entwurf der Ortsplanungsrevision
zum Thema «Arbeitsgebiet Bösch» zur kantonalen Vorprüfung eingereicht.

Laufende kantonale Vorprüfung und Auswertung der Mitwirkung
Die kantonale Vorprüfung ist voraussichtlich im Frühsommer 2024 abgeschlossen. Der Kanton über­prüft dabei, inwieweit die Gemeinde die übergeordneten Vorgaben aus dem Richtplan Kanton Zug, dem Bau und Planungsgesetz etc. einhält. Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung findet die Überarbeitung des Themas «Arbeitsgebiet Bösch» aufgrund der Rückmeldungen aus der Vorprüfung sowie aus der Mitwirkung statt. Der Mitwirkungsbericht zu diesen Themen wird voraussichtlich zu Beginn der Sommerferien öffentlich publiziert und den Beteiligten direkt zugestellt.

Informationsveranstaltung und erste öffentliche Auflage
Am 27. August 2024, 19.30 Uhr, findet im Saal «Heinrich von Hünenberg» eine öffentliche Informa­tionsveranstaltung zum Thema «Ortsplanungsrevision: Arbeitsgebiet Bösch» statt. Voraussichtlich im Herbst 2024 kann die Bevölkerung die überarbeitete Fassung der Ortsplanungsrevision im Rahmen der ersten öffentlichen Auflage einsehen und gegebenenfalls schriftlich Einwendungen einreichen. Die Urnenabstimmung zum Zonenplan und zur Bauordnung ist für Mai 2025 geplant. Der gemeind­liche Richtplan wird vom Gemeinderat beschlossen. Im Herbst 2025 soll die Ortsplanungsrevision
abgeschlossen sein.

Umsetzung Betriebs- und Gestaltungskonzept

Erste Etappe Ringstrasse/Mittelachse

Wieso erfolgt der Ausbau?
Die heutige Infrastruktur im Arbeitsgebiet Bösch ent­spricht nicht mehr den Ansprüchen an ein wachsen­des Gewerbe­ und Dienstleistungsareal. Die Gemeinde Hünenberg versteht es als primäre Aufgabe der öffent­lichen Hand, die heutigen Schwachstellen wie fehlende Fusswege, unübersichtliche ÖV­Haltestellen, wildes Parkieren, fehlende Rangierflächen für Lastwagen und nicht fertig gebaute Strassenabschnitte zu beheben und damit eine Weiterentwicklung zu ermöglichen. Bei der
Aufwertung des Strassenraums werden Gestaltung, Begrünung, Plätze, Fussgänger­Querungen, Verkehrs­führung, Ortseingänge etc. bearbeitet.

Was geschieht im Bösch?
Bei der Ringstrasse wird ein einseitiges Trottoir und in der Mittelachse ein beidseitiges Trottoir realisiert.
Dadurch sind alle Grundeigentümerschaften entlang des Strassenbauprojektes nur einseitig von einem
Gehweg betroffen. Die Flächen für die Trottoirs und die Bushaltestellen werden mit einer Dienstbarkeit,
also einem Nutzungsrecht, von den Grundeigentümer­schaften zur Verfügung gestellt. Für die Fahrbahnen
der Ringstrasse strebt die Gemeinde Hünenberg an, diese in ihr Grundeigentum zu übernehmen.

Was passiert in der ersten Etappe des Bauprojektes?
Während der ersten Etappe zur Umsetzung des BGK wird die Ein­ und Ausfahrt der Holzhäusernstrasse ver­bessert. Zusätzlich werden die Bushaltestellen in die Mittelachse des Gebietes verlegt. Über den Kredit zur Finanzierung dieser Massnahmen stimmt die Gemeinde­versammlung im Dezember 2024 ab. Mit dem kommen­den Fahrplanwechsel, ebenfalls im Dezember 2024, wird die Buslinie 23, welche aktuell vom Bahnhof Ebikon nach Gisikon Weitblick fährt, im Halbstundentakt über
die Luzernerstrasse und die Industrie­/Chamerstrasse ins Bösch verlängert. In Absprache mit dem betroffenen Grundeigentümer wird für die erste Etappe ein Parkplatz aufgelöst. Die restlichen können auf den jeweiligen Grundstücken ver­schoben werden.

Hat die Gemeinde die Zustimmung der betroffenen Eigentümerschaften?
Seit vergangenem Herbst ist die Gemeinde mit den Direktbetroffenen in engem Austausch und eine Zustim­mung der meisten ist in Aussicht. Dies reicht für die Ver­legung der Bushaltestellen, ein einseitiges Trottoir und die Verbesserung der Einfahrt Holzhäusernstrasse. Die Abstimmung über den Baukredit für diese erste Etappe findet an der Gemeindeversammlung im Dezember 2024 statt. Bis dahin liegen die Vorverträge mit den betrof­fenen Grundeigentümerschaften vor.

Weitere Teilprojekte zur Aufwertung des Arbeitsgebietes Bösch

 

Wann entstehen zentrale Parkierungsmöglichkeiten, wie der Mobilitätshub?
Für die Umsetzung des BGK ist zukünftig die Verlagerung von Parkplätzen nötig. Wie viele es sind, wird pro Etappe und in Absprache mit jeder einzelnen Grundeigentümerschaft verhandelt. Künftig soll die Parkierung auf dem Areal zen­tral geregelt werden. Nachdem die Liegenschaft Bösch 55 (Tennishalle) an JEGO verkauft wurde, verhandelt der Gemeinderat mit dem Unternehmen über die Umset­zung eines Mobilitätshubs. Da die Umsetzung jedoch auch vom weiteren Verlauf der Ortsplanungsrevision abhängig ist, wird sich die Planung bis 2025 erstrecken.

Was passiert mit dem Paradies?
Die Gemeinde Hünenberg hat Anfang 2024 das Paradies gekauft. Kurzfristig soll es weiterhin als Beherbergung genutzt werden und im Erdgeschoss als Treffpunkt mit Versorgungsmöglichkeiten dienen (z. B. mit einer Bäckerei oder einem kleinen Laden). Derzeit sucht die Gemeinde interessierte Partnerorganisationen für diese Zwischennutzung. Längerfristig soll die Funktion als Treffpunkt ausgebaut werden. Diese Planung startet nach der Ortsplanungsrevision.

Was passiert mit dem Bebauungsplan Bösch-Rothus?
Am 18. Juni 2023 hat die Stimmbevölkerung der Neu­ausrichtung der heutigen Parkanlage im Arbeitsgebiet Bösch als Campus mit Grünraum zugestimmt. Gegen die Revision des Bebauungsplans Bösch-­Rothus wurde da­raufhin Beschwerde erhoben, die am 26. März 2024 vom Regierungsrat abgewiesen worden ist. Gleichzeitig hat der Regierungsrat die Revision des Bebauungsplans Bösch-­Rothus genehmigt. Das Beschwerdeverfahren wurde nun weitergezogen. Trotzdem startet das im Be­bauungsplan vorgeschriebene Konkurrenzverfahren im Sommer 2024. Es dient dazu, die Situierung und Gestaltung der neuen Park­, Grün­ und Freizeitflächen sowie der verkehrlichen Erschliessung festzulegen. Das Verfahren wird durch die International School of Zug and Luzern (ISZL) vorfinanziert, damit diese ihre Schul­raumplanung weiterentwickeln kann.

  • Für die Planung und Umsetzung ist die Gemeinde Hünenberg verantwortlich.
  • Unterstützt wird sie vom Raumplanungsbüro KEEAS AG.
  • Ansprechperson für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist Sabina Uffer.
  • Für allgemeine Anfragen zur Planung und zum Verfahren steht Heinz Amstad, Projektleiter Tiefbau, Gemeinde Hünenberg, zur Verfügung.
  • Für Anfragen zur Ortsplanungsrevision ist Alessandra Silla, Projektleiterin Raum­planung, Gemeinde Hünenberg, Ansprechperson.