1. Etappe Betriebs- und Gestaltungskonzept Bösch

Der Gemeinderat hat für das Bösch ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) in Auftrag gegeben. Es wurde 2022 ausgearbeitet und identifiziert folgenden Handlungsbedarf:

  • Schliessung der Ringstrasse
  • Einseitiges Trottoir entlang der Ringstrasse
  • Neuorganisation der Parkierung, zentrale Parkierungsanlage schaffen
  • Begegnungsorte, Aufenthalts- und Platzflächen schaffen
  • Bushaltestellen Bösch verschieben

Das Vorhaben soll etappiert umgesetzt werden. Am 9. Dezember 2024 stimmt die Gemeindeversammlung von Hünenberg über die Finanzierung der ersten Etappe an.

Massnahmen erste Etappe

Im Rahmen der ersten Etappe des BGK Bösch, werden die drei Bushaltestellen «Bösch» in die Mittelachse verlegt und auf eine pro Fahrbahn reduziert. Gleichzeitig werden Trottoirs bis zu den neuen Bushaltestellen realisiert. Die Flächen für die Trottoirs und die Bushaltestellen werden mit einer Dienstbarkeit, also einem Nutzungsrecht, von den Grundeigentümerschaften zur Verfügung gestellt. Für die Fahrbahnen der Ringstrasse strebt die Gemeinde Hünenberg an, diese in ihr Grundeigentum zu übernehmen wo dies nicht bereits der Fall ist.

Finanzierung

Der Bund beteiligt sich im Rahmen des Agglomerationsprogrammes Zug 3. Generation mit bis zu 40 % an den Kosten. Mit dem Strassenbaukredit von 2.9 Mio. Franken werden folgende Massnahmen finanziert:

  • Die Ein­- und Ausfahrt der Holzhäusernstrasse wird einfacher. Es gibt weniger Stau und Wartezeiten.
  • Die drei bestehenden Bushaltestellen werden zu einer überdachten, barrierefreien in der Mittelachse des Gebietes zusammengelegt. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wird die Linie 23 vom Bahnhof Ebikon bis Gisikon Weitblick ins Bösch verlängert.
  • Ein beidseitiges Trottoir führt von der Holzhäusernstrasse zu den Bushaltestellen in der Mittelachse. Dadurch bewegen sich Fussgängerinnen und Fussgänger sicherer durch das Bösch.
  • Die Mittelachse wird bepflanzt und schafft neuen Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Ohne die Finanzierung, können die erforderlichen Erschliessungsmassnahmen nicht realisiert werden. Dies wird unweigerlich zu einem Entwicklungsstillstand im Arbeitsgebiet führen.

Betroffene Parkplätze

In Absprache mit dem betroffenen Grundeigentümer wird für die erste Etappe ein Parkplatz aufgelöst. Die restlichen können auf den jeweiligen Grundstücken verschoben werden.

Langfristige Entwicklung

Längerfristig ist gemäss Betriebs- und Gestaltungskonzept vorgesehen, auf der Mittelachse eine Zone umzusetzen, auf der Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende und der öV priorisiert verkehren. Zudem soll die Ringstrasse geschlossen werden, sodass alle Liegenschaften darüber erreichbar sind.

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