Fragen & Antworten

Entwicklung und Etappen

Wohin entwickelt sich das Bösch?

Das Arbeitsgebiet Bösch soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Unternehmen attraktiver werden. Es sollen rund 3’000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Verbesserung der Infrastruktur soll eine sichere Verkehrserschliessung und Aufenthaltsqualität bringen. Nicht nur das Gebiet profitiert von der Aufwertung, sondern auch die gesamte Gemeinde durch die gesteigerte Standortattraktivität und die höheren Steuereinnahmen.

Warum soll es im Bösch eine Entwicklung geben?

Das Bösch ist im kantonalen Richtplan als Verdichtungsgebiet «Arbeiten» festgehalten. Der Kanton sieht hier die Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen vor. Die Gemeinde ist beauftragt, dies im Rahmen der Nutzungsplanung (Bauordnung und Zonenplan) umzusetzen. Dies bedingt eine verbesserte und sichere Erschliessung für Logistik-, Auto-, Velo- und Fussverkehr. Das Bösch soll sich damit auch zu einem zeitgemässem Arbeits-, Dienstleistungs- und Gewerbegebiet entwickeln. Dazu gehört auch eine umweltverträgliche und attraktive Freiraumgestaltung.

Wird diesem Strassenbaukredit zugestimmt – müssen wir dann den anderen Etappen auch zustimmen?

Mit der Zustimmung zum Strassenbaukredit an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 werden folgende Massnahmen finanziert:

  • Verbesserte Verkehrsführung der Ein- und Ausfahrt der Holzhäusernstrasse
  • Eine zentrale Bushaltestelle pro Fahrbahn in der Mittelachse mit Wartehäuschen und Veloabstellplätzen
  • Beidseitiges Trottoir in der Mittelachse bis zur Bushaltestelle
  • Begrünung mit Bäumen

Baustart der ersten Etappe ist Herbst 2025. Für die Erarbeitung einer zweiten Etappe werden erneut Gespräche mit den direktbetroffenen Grundeigentümerschaften gesucht. Eine weitere Etappe ist auch abhängig davon, wie und wo die Grundeigentümerschaften ihre Parzellen entwickeln.

Betriebs- und Gestaltungskonzept & 1. Etappe Entwicklung Bösch

Was sieht der Zeitplan vor?

Am 9. Dezember findet die Gemeindeversammlung zum Arbeitsgebiet Bösch mit Abstimmung zum Baukredit für die erste Etappe Ringstrasse / Mittelachse / Bushaltestellen statt.

Der Baustart der 1. Etappe erfolgt bis spätestens Ende 2025. Im selben Jahr sind Gespräche mit Grundeigentümerschaften für die Planung einer weiteren Etappe vorgesehen.

Was wurde bisher alles unternommen?

Siehe Timeline Meilensteine

Was passiert, wenn der Strassenbaukredit am 9. Dezember an der Gemeindeversammlung abgelehnt wird?

Wird der Baukredit für die erste Etappe Ringstrasse / Mittelachse / Bushaltestellen an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember abgelehnt, tätigt die Gemeinde Hünenberg keine weiteren Investitionen in das Vorhaben mehr.

Zudem entfällt eine Mitfinanzierung des Bundes von bis zu 40 % der Gesamtkosten. Für die erste Etappe beträgt der Betrag 1.1 Mio. Die heutige Erschliessung wäre für eine allfällige Mehrausnützung (Verdichtung) der Parzellen ungenügend. Die Kosten für Erschliessungsmassnahmen lägen vollständig bei den Grundeigentümerschaften.

Wie ist das Betriebs- und Gestaltungskonzept Bösch mit der Ortsplanungsrevision verbunden?

Die Ortsplanungsrevision regelt die höhere Ausnützung, die Baumasse, die Strassenflächen und die Grünflächenziffern. Dadurch wird die Weiterentwicklung des Bösch ermöglicht. Über die Ortsplanungsrevision stimmt die Gemeinde Hünenberg voraussichtlich 2025 ab.

Der Umsetzung eines ersten Entwicklungsschrittes (Erschliessung) geschieht im Bösch im Rahmen der 1. Etappe des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes. Über die Finanzierung der ersten Etappe stimmt die Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2024 ab. Die Erschliessung des Bösch ist eine Voraussetzung dafür, dass weitere Entwicklungsschritte vollzogen werden können, beispielsweise die Realisierung der höheren Baumasse (Verdichtung).

Wie wurden die Grundeigentümerschaften in die Planung einbezogen?

Seit der Veröffentlichung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts Anfang 2022 hat die Gemeinde Hünenberg mit den direktbetroffenen Grundeigentümerschaften immer wieder Gespräche geführt – und daraufhin das Projekt auch angepasst (z. B. das einseitige Trottoir auf der Ringstrasse). Im letzten Jahr hat die Gemeinde mit den von der ersten Etappe direktbetroffenen Grundeigentümerschaften Vorverträge ausgehandelt, um die Dienstbarkeiten für die Trottoirs zu klären. Von allen drei Grundeigentümerschaften, welche von der ersten Etappe betroffen sind, hat die Gemeinde das Einverständnis für die Umsetzung.

Welche Vorteile ergeben sich für die Grundeigentümerschaften?

Die Grundeigentümerschaften profitieren von der höheren Ausnutzungsmöglichkeit ihrer Grundstücke. Gleichzeitig wird das Arbeitsgebiet Bösch für aktuelle und zukünftigen Mieterschaften attraktiver. Zudem wird die Verkehrserschliessung im Gebiet verbessert. Und die Grundeigentümerschaften werden von der baulichen Unterhaltspflicht für die Strassen befreit.

Hat die Gemeinde die Zustimmung der betroffenen Eigentümerschaften für die Verlegung der Parkplätze in der ersten Etappe?

In Absprache mit dem betroffenen Grundeigentümerschaften wird für die erste Etappe ein Parkplatz aufgelöst. Die Zustimmung der betroffenen Grundeigentümerin liegt vor. Die übrigen betroffenen Parkplätze können auf den jeweiligen Grundstücken verschoben werden.

Was genau passiert bei der Ein- und Ausfahrt Holzhäusernstrasse?

Die Ein- und Ausfahrt der Holzhäusernstrasse wird für den Verkehr verbessert. Für die Gemeinde ist die Übersichtlichkeit für die öV-Nutzenden ebenso wichtig. Durch die Verlegung der drei Bushaltestellen zu einer in die Mittelachse des Böschs, werden Stau und Wartezeiten an der Ein- und Ausfahrt ins Gebiet reduziert – und die Sicherheit der öV-Nutzenden gesteigert werden.

Finanzierung

Was wird mit den 2.9 Millionen Franken vom Strassenbaukredit alles umgesetzt?

Mit dem Strassenbaukredit für die 1. Etappe des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes Bösch werden folgende Massnahmen finanziert:

  • Die Erschliessung des Areals für sämtliche Verkehrsteilnehmende wird verbessert und klar strukturiert.
  • Die Ein­ und Ausfahrt der Holzhäusernstrasse wird einfacher. Es gibt weniger Stau und Wartezeiten.
  • Die Bushaltestellen werden zu einer überdachten in der Mittelachse des Gebietes zusammengelegt. Die Buslinie 23 von Bahnhof Ebikon nach Gisikon Weitblick wird bereits mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ins Bösch verlängert.
  • Bei der Ringstrasse wird ein einseitiges Trottoir und in der Mittelachse ein beidseitiges Trottoir bis zu den Bushaltestellen realisiert. Dadurch bewegen sich Fussgängerinnen und Fussgänger sicherer durch das Bösch.
  • Die Gehwege werden mit Bepflanzungen aufgewertet, so dass sie zur Hitzeminderung im Gebiet beitragen.
  • Werkleitungen werden saniert und, wo nötig, deren Kapazität erhöht.

Wie ist der Finanzierungsschlüssel für den Strassenbaukredit?

Die Kosten für die Umsetzung der Massnahmen der 1. Etappe BGK werden aufgeteilt. Bis zu 40 % übernimmt der Bund im Rahmen des Agglomerationsprogrammes Zug 3. Generation. Diese Kosten werden aus dem Infrastrukturfonds des Bundes bezahlt. Den übrigen Anteil finanziert die Gemeinde Hünenberg, welche durch eine Erschliessungsgebühr rückfinanziert werden soll. Diese Erschliessungsgebührt soll in der laufenden Revision der Bauordnung festgesetzt werden.

Warum drängt die Zeit für die Freigabe des Kredits?

Im Rahmen des Agglomerationsprogrammes Zug 3. Generation beteiligt sich der Bund zu bis zu 40 % an den Gesamtkosten für die Infrastrukturmassnahmen im Bösch. Damit die Finanzierung des Bundes sichergestellt werden kann, muss der Baubeginn bis spätestens Dezember 2025 erfolgt sein. Gemäss Agglomerationsprogramm Zug 3. Generation erfolgt der Baustart mit dem Spatenstich.

Mobilität

Soll die Mittelachse autofrei werden?

Die Mittelachse wird nicht autofrei. Das Ziel ist es, die Ringstrasse auszubauen, damit der Durchgangsverkehr nicht durch die Mittelachse fährt, wo Bus, Velofahrerin und Fussgänger Priorität haben sollen. Die Mittelachse bleibt aber weiterhin eine mögliche Zufahrt für die angrenzenden, heute über diese Strasse erschlossenen Areale.

Das BGK sieht eine Flexzone zwischen Fahrbahn und Trottoir vor. Für was braucht es diese Flexzone?

Die Flexzone ist dafür gedacht, eine adaptierbare Fläche zu sichern, welche je nach Bedarf der angrenzenden Grundeigentümerschaften für Rangierfläche (Ein- und Ausladen), LKW-Abstellplätze, kurzzeitiges Parkieren oder Aufenthalt genutzt werden kann. Eine Dauerparkierung ist nicht erwünscht. Für jede Etappe zur Umsetzung des BGK wird mit den einzelnen Grundeigentümerschaften verhandelt, wie diese Flexzone genutzt werden kann.

Sind die Zufahrten zu den Gewerbegebäuden für die LKWs weiterhin gewährleistet?

Ja, die Zufahrten sind weiterhin gewährleistet und sollen insbesondere im Gewerbegebiet noch erleichtert werden.

Müssen Grundeigentümer Land abtreten für die Neugestaltung Bösch?

Die Gemeinde Hünenberg hat basierend auf den Gesprächen mit den Grundeigentümerschaften eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden. An der Ringstrasse wird ein einseitiges Trottoir realisiert. Dadurch sind alle Grundeigentümerschaften entlang des Strassenbauprojektes nur einseitig von einem Gehweg betroffen. In der Mittelachse wird ein beidseitiges Trottoir gebaut. Die Flächen für die Trottoirs und die Bushaltestellen werden mit einer Dienstbarkeit, also einem Nutzungsrecht, von den Grundeigentümerschaften zur Verfügung gestellt. Den Unterhalt für diese Flächen finanziert die Gemeinde. Für die Fahrbahnen der Ringstrasse strebt die Gemeinde Hünenberg an, diese in ihr Grundeigentum zu übernehmen. Da die Grundstücksflächen im Bösch aber sehr unterschiedlich parzelliert sind, verhandelt die Gemeinde mit jedem einzelnen Grundeigentümer vor der nächsten Etappe.

Ortsplanungsrevision

Die Ortsplanungsrevision sieht Grünflächen entlang der Mittelachse vor. Wie werden diese Grünflächen rechtlich gesichert?

In der Ortsplanungsrevision wird für das Arbeitsgebiet eine Grünflächenziffer von 10 % vorgeschlagen. Die Umsetzung dieser Grünflächenziffer soll entlang der Mittelachse, in einer öffentlich zugänglichen Freifläche sowie am Siedlungsrand stattfinden. Um die rechtlich zu sichern, wird es in der Bauordnung einen Plananhang geben, der die Grünbänder grundeigentümerverbindlich festlegt.

Gleichzeitig wird es einen Baulinienplan geben, der vorschreibt, bis wohin die Grundeigentümerschaften ihre Gebäude bauen können. Dieser ersetzt den üblichen Grenzabstand und sichert den Raum für das grüne Band entlang der Mittelachse.

Gibt es im Bösch mehr oder weniger Parkplätze?

Die Parkplätze werden im Rahmen der Ortsplanungsrevision definiert.

Es wird mehr Parkplätze geben können, jedoch nicht im gleichen Verhältnis zum zukünftig bebaubaren Volumen. Der Kanton Zug schreibt vor, dass es zukünftig nicht mehr Parkplätze geben darf als bei einem heutigen Vollausbau. Konkret heisst dies 5’000 Parkplätze. Heute bestehen zirka 2’500 Parkplätze, das heisst, auch zukünftig ist das Erstellen von Parkplätzen noch möglich, auch wenn nicht mehr zum selben Ausmass. Gleichzeitig wird es aber mit dem Mobilitätshub noch eine zentrale Parkierung geben, welche ebenfalls zur Verfügung stehen wird.

Informationen zur Ortsplanungsrevision sind auf der Website der Gemeinde Hünenberg aufgeführt. Für Fragen zur Ortsplanungsrevision wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Hünenberg
Projektleiterin Raumplanung
Alessandra Silla

Weshalb werden Bauzonen in Verkehrsflächen umgezont?

Der neue Zonenplan sieht eine Umzonung der Bauzone in eine Verkehrsfläche um, wo bereits heute Erschliessungs- bzw. Sammelstrassen existieren. Das heisst, in der Mittelachse, sowie entlang der Ringstrasse werden jeweils eine Breite von 11 m in Verkehrsfläche umgezont. In der Mittelachse besteht diese aus 6 m Fahrbahn und 2 x 2.5 m Trottoir. Entlang der Ringstrasse bestehen die 11 m aus 6 m Fahrbahn, 2.5 m Flexzone und 2.5 Trottoir (einseitig). Die zulässige anrechenbare Grundstücksfläche wird nur marginal reduziert. Die Reduktion wird durch die in etwa Verdoppelung der Baumassenziffer weit mehr als nur kompensiert. Es wird eine grosszügige Mehrausnützung generiert.

Wie wurde die Bevölkerung bei der Ortsplanungsrevision miteinbezogen?

Siehe Mitwirkung und Information auf der Website der Gemeinde Hünenberg.